DIE ERGÄNZUNG FÜR IHR RUND-UM-ANGEBOT

Ergänzend zur ambulanten Pflege, Unterstützung in Ihrem Alltag sowie der professionellen Wundversorgung zuhause oder in unserer Anlaufstelle “Wunder Punkt” unterstützen wir Sie durch:

1. die Durchführung von Pflegeeinsätzen
2. die Beschaffung von Medikamenten & Hilfsmitteln
3. die Hilfe bei Anträgen
4. die Vermittlung von weiteren Diensten
5. das Überleitungsmanagment

Erläuterungen:

1. Die Durchführung von Pflegeeinsätzen

Wenn Sie einen Pflegebedürftigen selbst pflegen, übernehmen Sie viel Verantwortung. Zur Qualitätssicherung sind Beratungseinsätze bei häuslicher Pflege nach §37 Abs.3 SBG XI verpflichtend. Dazu vereinbaren wir mit Ihnen vorher einen Termin. Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt die Pflegeversicherung.Die Abstände der Beratungseinsätze in den einzelnen Pflegegraden sind wie folgt:
Pflegegrad 1 – halbjährig – beim Pflegegrad 1 ist der Einsatz allerdings nicht bindend, sondern freiwillig
Pflegegrad 2 – halbjährig
Pflegegrad 3 – halbjährig
Pflegegrad 4 – vierteljährig
Pflegegrad 5 – vierteljährig

Pflegende Angehörige, die durch einen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen erhalten, sind nicht verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Andererseits können sie bei Pflegegrad 2 bis 5 jedoch freiwillig einmal pro Halbjahr eine Beratung in Anspruch nehmen. Auch wenn ein Pflegedienst regelmäßig zur Unterstützung kommt, ist eine Gespräch über die Situation der Pflege für Angehörige eine gute Anregung. Auch bei einer freiwilligen Inanspruchnahme des Beratungseinsatzes trägt die Kosten für den Beratungseinsatz die Pflegeversicherung.

Im Anschluß an den Beratungseinsatz erstellen wir einen Bericht, den wir an Ihre Pflegekasse weiterleiten. Eine Durchschrift des Berichts bleibt bei Ihnen. In dem Bericht weisen wir auf eventuelle Veränderungen der Pflegesituation hin, wie zum Beispiel zusätzlich nötig gewordene Hilfsmittel, Rehabilitationsmaßnahmen oder mehr Unterstützung für die Pflege. Sollte es Probleme bei der Pflege geben, suchen wir gemeinsam nach einer bestmöglichen Lösung.

Gut zu wissen:

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit erheblichem Betreuungsbedarf haben Anspruch auf die
doppelte Anzahl von Beratungsbesuchen. So soll eine bessere Bewältigung der hohen physischen und psychischen Belastungen des Pflegealltags gewährleistet sein.

Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40€.

2. Die Beschaffung von Medikamenten & Hilfsmitteln

Das Rezept Ihres Arztes wird von uns abgeholt und die Medikamente in der Apotheke bestellt, bzw. die Hilfsmittel bei einem Sanitätshaus in Auftrag gegeben Die Medikamente werden Ihnen von unserer Pflegekraft gebracht und verabreicht. Die bestellten Hilfsmittel werden Ihnen vom Sanitätshaus direkt angeliefert.

3. Hilfe bei Anträgen

Gerne beraten wir Sie bei Anträgen an Ihre Pflege- oder Krankenkasse und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Formulare.

4. Die Vermittlung von weiteren Diensten

Seit 2004 haben wir ein zuverlässiges Netzwerk mit Dienstleistern aufgebaut und vermitteln Ihnen bei Bedarf gerne Dienste wie eine(n):

  • mobilen Friseur
  • Hand – und Fusspflegedienst
  • Cateringdienst; Essen auf Rädern
  • 24-Std. Hausnotruf
  • Krankengymnasten
  • Wohnberatung der Stadt Krefeld

5. Überleitungsmanagment

Bei einer Verlegung in eine stationäre Einrichtung oder aus einer stationären Einrichtung zurück nach Hause stimmen wir uns mit allen Beteiligten bezüglich der Organisation, Medikation und weiteren Aspekten zur Gestaltung einer reibungslosen Abwicklung ab.

Kontaktieren Sie uns um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren, damit wir gemeinsam überlegen welcher Bedarf und Umfang an Unterstützung für Sie sinnvoll ist.